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Genossenschaftsrecht

Seit vielen Jahren sind wir auf dem gesamten Gebiet des Medien- und Urheberrechts für Print- sowie für elektronische Medien tätig und verfügen über eine breite Erfahrung in allen einschlägigen Rechtsfragen.

Wir beraten zum einen vorab bei geplanten Publikationen und zum anderen bei Marketingaktionen in Bezug auf ihre presse- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit. Zudem beraten und vertreten wir unsere Mandanten bzgl. aller einschlägigen Fragen bei Veröffentlichungen in den Medien.

Zu unseren Aufgaben zählen außerdem die Beratung von Unternehmen und Autoren in Urheber-, Verlags- und Lizenzrechtsfragen. Wir entwerfen einschlägige Verträge mit Blick auf Text-, Bild- sowie Online-Verwertungen oder Film, Fernseh- und Musik-Produktionen.
Aufgrund des Internets stehen Unternehmen vor einer Fülle rechtlicher Probleme, für die wir aus der Kenntnis neuer gesetzlicher Bestimmungen und Rechtssprechungen praxisnahe Lösungen erstellen. Das gilt auch für Kunst-, Theater- und Kulturbetriebe.

Wir gehören zu den wenigen Kanzleien, die eine Spezialisierung im Genossenschaftsrecht aufweisen können und vertreten das Rechtsgebiet auch in der wissenschaftlichen Diskussion.
Unternehmen, die in der Rechtsform der Genossenschaft geführt werden, bzw. Mitgliedsbetrieben und Mitgliedern von Genossenschaften können wir eine fundierte Beratung in rechtlichen und steuerlichen Belangen sowohl in der Gründungsphase als auch im laufenden Geschäft gewährleisten. Auch hier können wir die Vertretung gegenüber den Behörden, Prüfungsverbänden oder vor Gericht übernehmen.
Einzelne Genossen vertreten wir bei Auseinandersetzungen mit ihrer Genossenschaft – wie beispielsweise bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder der Abwehr unberechtigter Ausschlussverfahren –und bringen dabei innovative Lösungsansätze zur Entscheidung der Gerichte.
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